Die AEFE ist die zentrale Behörde für französische Schulen im Ausland und wurde 1990 gegründet. Sie untersteht dem französischen Außenministerium und betreut 480 französische Schulen im Ausland, davon werden 75 von der Behörde direkt verwaltet, 156 sind vertraglich an die AEFE gebunden und 249 gelten als Partnerschulen.
Ihre Hauptaufgaben sind:
Seit mehreren Jahren betreibt die AEFE eine Politik der Öffnung gegenüber allen Gastländern, was zur Anpassung der Schulprogramme, der Unterrichtszeiten und der Lehrinhalte (z.B. intensiveren Fremdsprachenunterricht) führt.
Das Lycée français de Düsseldorf ist eine vom französischen Unterrichtsministerium anerkannte Einrichtung und ist vertraglich an die AEFE gebunden.
Als anerkannte Schule unterliegt die Französische Schule Düsseldorf den Grundprinzipien aller französischen Schulen und beachtet:
Die Aufgabenbereiche der AEFE und des Elternvereins des Lycée français de Düsseldorf sind vertraglich festgelegt. Geregelt sind die Einsatz- und Vergütungsbestimmungen für das verbeamtete Lehr- und Betreuungspersonal, der Bezug von Fördergeldern und die Vergabe von Stipendien für französische Schüler.
Die AEFE bietet allen Mitarbeitern der Schule jedes Jahr Fortbildungsmaßnahmen an.
Das Französische Gymnasium von Düsseldorf (Lycée francais de Düsseldorf; Französische Schule) ist eine Privatschule, die eine Vereinbarung mit der AEFE (agence pour l’enseignement francais à l’étranger ; Agentur für die Unterrichtung von Französisch im Ausland) getroffen hat. Auch aus diesem Grund wird die Französische Schule durch die Eltern verwaltet.
Die Einnahmen der Privatschule bestehen im Wesentlichen aus dem „Schulgeld“, den von den Eltern gezahlten Schulgebühren. Der Verein der Eltern und Förderer des Französischen Gymnasiums in Düsseldorf, e.V., der Elternverein, ist für die Zahlung der Gehälter der Ortskräfte, des Anteils an den Gehältern der von Frankreich entsandten Beamten sowie der Kosten des Betriebs (Gebühren, Instandhaltungskosten der Gebäude und Ausgaben für pädagogische Zwecke) zuständig.
Der Französische Staat erbringt gleichermaßen seinen Anteil: Teilweise Entlohnung der entsandten Beamten (die von der AEFE ausgewählt wurden), Stipendien für bestimmte Schüler, punktuelle Zuschüsse für die Ausstattung und den Betrieb.
Der Verein der Eltern und Förderer des Französischen Gymnasiums in Düsseldorf, e.V., der Elternverein (L’Association de Parents d’Elèves), ist 1976 gegründet und im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (VR 5505) eingetragen worden.
Er ist als juristische Person der Träger der Privatschule und in rechtlicher Hinsicht verantwortlich. Er ist außerdem der Arbeitgeber der Ortskräfte. Der Elternverein trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung zwecks Wahl der Vorstandsmitglieder und zur Beschlussfassung über das abgelaufene und das künftige Geschäftsjahr.
Der Vorstand (Comité de gestion) ist das ausführende Organ des Elternvereins. Er besteht aus maximal zehn Personen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Er ist ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand trägt verwaltungsmäßig und finanziell die Privatschule. Er beschließt das Budget und schlägt die Schulgebühren vor, verwaltet die Grundstücke und Gebäude sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und verantwortet zusammen mit der Leitung der Privatschule die Einstellung der Ortskräfte.
Er trifft sich einmal im Monat zur Beratung und Entscheidung über Angelegenheiten der Verwaltung und wird dabei unterstützt durch den Beirat, der aus der Schulleitung, der Direktion der Grundschule, der Verwaltungsdirektion, dem französischen Generalkonsul und einem Vertreter der französischen Botschaft besteht.
Jedes Elternteil kann aktives Vereinsmitglied werden (siehe Antragsformular) und dann auch für den Vorstand kandidieren um an der Verwaltung der Schule mitzuwirken.
In der Mitgliederversammlung präsentiert der Vorstand den Jahresabschluss und das Budget für das folgende Wirtschaftsjahr. Die anwesenden Eltern, die Mitglied sind, stimmen darüber ab. Die durch die Mitgliederversammlung genehmigten Jahresabschlüsse stehen den Vereinsmitgliedern zur Verfügung und können von den für Finanzen verantwortlichen Mitarbeitern der Schule erläutert werden.
Der Schulrat des Lycée français de Düsseldorf besteht zu je einem Drittel stimmberechtigter Vertretern der Schulleitung und Administration, des Personals, der Eltern und Schüler.
Er hat zur Zeit 15 stimmberechtigte Mitglieder.
Zum Beirat (ohne Stimmrecht) gehören der französische Generalkonsul, die Vorstandsvorsitzende des Elternvereins der französischen Schule und Vertreter der „Assemblée des Français de l’étranger“.
Der Schulrat ist stimmberechtigt in Lehr- und Bildungsfragen. Er ist nicht berechtigt, in die Kompetenzbereiche der AEFE oder des Fördervereins einzugreifen..
Er hat beratende, kontrollierende und abstimmende Funktion in Bezug auf:
Sitzungen
Der Schulrat tritt mindestens einmal pro Quartal zu einer ordentlichen Sitzung nach Einberufung des Schulrektors zusammen.
Einberufung
Der Schulrektor legt den Termin der Sitzungen fest. Er schickt den Schulratsmitgliedern die Tagesordnung und weitere Unterlagen zur Vorbereitung mindestens zehn Werktage vorher zu. In dringenden Fällen kann diese Frist auf drei Tage verkürzt werden.
Tagesordnung
Die Tagesordnung wird vom Schulrektor erstellt, nachdem im Vorfeld alle Anträge und Fragen aufgenommen wurden. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
Protokoll
Zu Beginn jeder Sitzung wird ein Protokollführer ernannt. Er fertigt das Protokoll an, das der Schulrektor genehmigen muss.
Der Schulrat beschließt über:
In allen Schulen, die eine Grundschulbildung unter Leitung eines Grundschulleiters / einer Grundschulleiterin anbieten, besteht ein Grundschulrat.
Er wird bei allen Fragen zu schulischen Abläufen sowie zum Schulleben zu Rate gezogen.
Der Grundschulleiter / die Grundschulleiterin hat den Vorsitz im Schulrat. Der Grundschulleiter / die Grundschulleiterin, die Lehrkräfte sowie ein Elternvertreter pro Klasse sind stimmberechtigte Mitglieder des Schulrates. Der Schulleiter / die Schulleiterin sowie der Verwaltungsleiter / die Verwaltungsleiterin nehmen in beratender Funktion am Schulrat teil.
Er besteht in allen Schulen mit Sekundarstufe I und II.
Er bereitet die Arbeit des Schulrates in allen Bereichen, die die Sekundarstufe betreffen, vor, darunter insbesondere die pädagogischen Strukturen, die Organisation der Unterrichtszeiten und die Schulprojekte im Sekundarstufenbereich. Den Vorsitz führt der Schulleiter.
Er setzt sich ebenso wie der Schulrat aus drei Bestandteilen zusammen:
Der Sekundarstufenrat tritt zu seinen ordentlichen Sitzungen nach Vorgabe einer Tagesordnung regelmäßig, mindestens jedoch zwei Mal pro Jahr, zusammen.
Das Sitzungsprotokoll wird anschließend dem Schulrat zur Kenntnis gegeben und als Anhang dem Sitzungsprotokoll des Schulrates beigefügt.
Der ehrenamtliche Einsatz von Eltern ist unerlässlich für eine optimale Funktion der Schule sowie zur Sicherstellung ihrer Weiterentwicklung.
Neben den Komitees und Gremien, die die Education Nationale vorschreibt, gibt es noch andere Möglichkeiten, sich zu engagieren.
Mehrere vom Vorstand mit einem bestimmten Arbeitsauftrag gegründete Gruppen und Komitees arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen.
Interne und externe Kommunikation – Marketing: Mit dem Ziel, die Aktivitäten und Ziele des LfdD einem größeren Publikum bekanntzumachen.
Projekt Immobilien 2014-2016: Kontaktierung der lokalen Behörden und Durchführung der erforderlichen Prozesse zum Bau eines neuen Gebäudes für die Sekundarstufe.
Informatik: Bedarfsanalyse und Optimierung der Lösungen.
Eventkomitee: Setzt sich zusammen aus 5 ständigen Mitgliedern sowie einem Pool von Freiwilligen, die Hilfe bei Schulereignissen leisten (Ticketverkauf, Aufbau und Betreuung von Ständen, Getränkeausschank etc.). Organisation der traditionellen Schulereignisse (St. Martin, Sportfest, Schulfest etc.) Teilnahme an neuen lokaler Veranstaltung (in Zusammenarbeit mit der Marketing-Gruppe) und deren Umsetzung am LfdD.
Unterstützung durch Übersetzungsarbeiten fr/de/fr: Für die Website, Broschüren, Menüs der Kantine etc.
Website-Arbeitsgruppe
Als Mitarbeiter/in des BCD (Bücherei) für Grundschüler.
Zögern Sie nicht, die Direktion oder Vortand zu kontaktieren
Der/die Schülervertreter/in :
Die Rolle des Schülervertreters/der Schülervertreterin im Laufe des Schuljahres:
Die Wahl eines(r) Schülervertreters/ Schülervertreterin
Die Wahl der Schülervertreter/in stellt die unterste Ebene der Repräsentation der Schüler und Schülerinnen innerhalb der Schule, da sie den Wahlen der beiden Vertreter der Schüler und Schülerinnen im Schulrat sowie deren Stellvertreter vorangeht; dort sind nur Schüler und Schülerinnen ab der Klasse 5 (entspricht Klasse 7 im deutschen System) wählbar.
Schüler und Schülerinnen, die kandidieren, müssen eine Selbstdarstellung verfassen (Eigenschaften, Motivation, Ziele von Kandidat/in sowie des Vertreters/der Vertreterin) und anschließend ihre Kandidatur mit den offiziellen Dokumenten der Schule bekannt geben.
In jeder Schule mit Sekundarstufe II gibt es einen Rat der Vertreter der Sekundarstufe II, der die Vertreter der Sekundarstufenschüler, der Mitarbeiter und der Eltern der Schüler vereint. Es handelt sich um einen Ort des Austauschs zwischen Sekundarstufenschülern und Erwachsenen. Die Vertreter diskutieren über Ideen, Erwartungen und allgemein alles, was die Schüler und Schülerinnen beschäftigt.
Zusammensetzung
Der CVL setzt sich aus 10 gewählten Schülervertretern, 2 Vertretern der Mitarbeiter der Sekundarstufe II und aus 2 Schülereltern zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin. Den stellvertretenden Vorsitz hat ein Schüler bzw. eine Schülerin, der/die für ein Schuljahr gewählt wurde.
Wirkungsbereiche
Die gewählten Sekundarstufen-II-Schüler können Vorschläge zu allen Bereichen des Schullebens der Sekundarstufe II machen.
Sie beraten zu:
Weiterhin macht der CVL Vorschläge zur Ausbildung der Schülervertreter sowie zum Budget.
Wer ist wahlberechtigt? Wer kann gewählt werden? Wie läuft das Wahlverfahren ab?
Alle Schüler und Schülerinnen, die in den CVL gewählt wurden, haben ein Verfahren von allgemeinen und direkten Wahlen durchlaufen, d.h. sie wurden aus der Gesamtheit der Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II für eine Dauer von 2 Jahren gewählt.
Jeder Schüler und jede Schülerin kann kandidieren. Jede Kandidatur besteht aus einem Amtsinhaber/einer Amtsinhaberin und einer Vertretung.
Falls der/die Amtsinhaber/in sich in der Abschlussklasse befindet, so muss die Vertretung sich in einer Jahrgangsstufe darunter befinden.
Jede/r Wahlberechtigte vermerkt auf dem Stimmzettel maximal so viele Namen, wie Vertreter gewählt werden können.
Es gewinnt der/diejenige mit der höchsten Stimmenzahl.
Im Fall von Stimmgleichheit gewinnt der jüngere Kandidat/die jüngere Kandidatin.
Aktuelle Projekte – Kurztext über Projekte mit Foto?
Das Komitee für Gesundheitserziehung und Staatsbürgerschaftskunde definiert Zielsetzungen und entscheidet über Aktivitäten zu Erziehung und Prävention in den Bereichen Gesundheit (Suchtverhalten) und Staatsbürgerschaft (Gewalt, Diskriminierung).
Zielsetzungen
Beim CESC handelt es sich um eine in die schulische Projektarbeit integrierte Einrichtung, die pädagogische Projekte im Bereich Prävention, Gesundheitserziehung und staatsbürgerschaftlicher Erziehung initiiert, realisiert und evaluiert. Durch diesen Ansatz, der die unterschiedlichen Ebenen der Schule integriert, ist eine größere Kohärenz und Transparenz in der pädagogischen Ausrichtung der Schule in diesem Bereich möglich.
Dies kann so erfolgen, dass Erwachsene (Mitarbeiter der Schule, Eltern etc.) und Schüler sich für ein klar definiertes Ziel engagieren. Weiterhin ist es möglich, entsprechende Partnerschaften mit anderen Einrichtungen einzugehen.
Zusammensetzung
Den Vorsitz des CESC hat die Schulleiterin. Er setzt sich zusammen aus:
Personal der Schule, Repräsentanten des Lehrerkollegiums sowie Eltern und Schülern, die auf Vorschlag der Mitglieder des Schulrates von der Schulleiterin benannt werden; damit ist sichergestellt, dass alle Personen über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.
Funktion
Die Zusammentreffen finden auf Initiative der Schulleiterin statt. Jede Schule legt ihre hierzu Vorgehensweise individuell fest. Dies betrifft das Festlegen der Treffen, Projekte, Teilhabe der unterschiedlichen Partner, Evaluierung der durchgeführten Projekte sowie eine jährliche Bilanz des Programms. Es ist wünschenswert, dass der CE über die Funktion des CESC informiert wird.
Aktuelle Projekte – Kurztext über Projekte mit Foto?